Betriebsausgaben sind die durch den Betrieb veranlassten Aufwendungen (vgl. ). Dabei kann es sich um den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, um einen Gewerbebetrieb oder den Betrieb einer Freiberuflerin handeln.
Übersteigen im Veranlagungszeitraum die Betriebsausgaben die Betriebseinnahmen, so ergeben sich Verluste (negative Einkünfte).
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