Betriebsausgaben sind die durch den Betrieb veranlassten Aufwendungen (vgl. ). Dabei kann es sich um den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, um einen Gewerbebetrieb oder den Betrieb einer Freiberuflerin handeln.

Übersteigen im Veranlagungszeitraum die Betriebsausgaben die Betriebseinnahmen, so ergeben sich Verluste (negative Einkünfte).