Die Einkommensteuer (ESt) ist die Steuer auf das Einkommen der natürlichen
Person.
Die Einkünfte juristischer Personen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Deren Einkommen wird nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) besteuert. Personengesellschaften unterliegen weder dem Einkommensteuergesetz noch dem Körperschaftsteuergesetz. Die von der Personengesellschaft erzielten Einkünfte werden gemäß der gesetzlichen oder vertraglichen Gewinnverteilung den GesellschafterInnen zugeschrieben und bei diesen steuerlich erfasst (vgl. Die Einkommensteuer ist als Ertragsteuer ausgestaltet und soll sich, jedenfalls nach dem gesetzgeberischen Willen, an der individuellen Leistungsfähigkeit orientieren. |
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Exkurs: Hier finden Sie Details zur Entwicklung und Zielsetzung des Einkommensteuergesetzes (EStG) seit seiner Entstehung. |
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In diesem Kapitel werden wir Ihnen die allgemeinen Grundlagen des Einkommensteuerrechts erklären, wobei wir uns auf die Grundsätze der Unternehmensbesteuerung im Einkommensteuergesetz konzentrieren. Dadurch werden Sie mit dem notwendigen Basiswissen des Unternehmenssteuerrechts ausgestattet und darüber hinaus in die Lage versetzt, durch steuerliche Gestaltung Steuern zu sparen. |
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