Diese Richtlinien sind lediglich Weisungen an die Finanzverwaltung. Sie haben nicht den Rang einer Rechtsnorm, stellen jedoch sicher, dass die Finanzämter in Zweifelsfragen nach einheitlichen Grundsätzen vorgehen. Trotz ihres unverbindlichen Charakters beherrschen sie in weiten Teilen den Besteuerungsalltag, da sie wertvolle Auslegungsarbeit leisten und die Anweisungen überwiegend von den Finanzgerichten als mit dem Gesetz vereinbar bestätigt wurden.
Übrigens: Regelungen in den Einkommensteuer-Richtlinien und Lohnsteuer-Richtlinien, die sich für die Steuerpflichtigen begünstigend auswirken, muss das Finanzamt regelmäßig anwenden. Das ergibt sich aus dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung, der aus dem Gleichheitsgebot des Artikel 3 Grundgesetz abgeleitet wird.
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