Verbraucherverträge, die ein Widerrufsrecht oder ein Rückgaberecht begründen, sind:
Die entsprechenden Vorschriften räumen unter unterschiedlichen Bedingungen - je nach oben genannter Vertragsart - den VerbraucherInnen ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht ein. Auf den folgenden Seiten werden wir wegen der speziellen Vertriebsform genauer auf die Haustürgeschäfte und das Fernabsatzgesetz eingehen. Allgemein jedoch gilt für die oben genannten Verbraucherverträge: Hat das Gesetz in den oben genannten Fällen dem Verbraucher ein Rückgaberecht eingeräumt, genügt es, wenn der Verbraucher die erhaltene Ware zurücksendet bzw. eine Erklärung des Rückgabeverlangens in Textform an die Unternehmerin sendet. Die Frist beträgt in der Regel ebenfalls zwei Wochen, beginnt ebenfalls mit der ordnungsgemäßen Belehrung, frühestens aber mit Erhalt der Sache. |
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Achtung: Es ist hierbei zu beachten, dass bei Vorliegen der gesetzlich normierten Widerrufs- bzw. Rückgaberechte VerbraucherInnen keinerlei Gründe für den Widerruf bzw. die Rückgabe benötigen bzw. solche angeben müssen. Es handelt sich hierbei um Vorschriften, die vom Gesetzgeber im Rahmen des generellen Verbraucherschutzes eingeführt wurden. |
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