Beteiligte Personen

Für einen Verbrauchervertrag ist es erforderlich, dass der Vertragsabschluss zwischen einem Verbraucher und einer Unternehmerin zustande kam. Wird ein Vertrag zwischen Personen geschlossen, die beide in ihrer Eigenschaft als UnternehmerInnen gehandelt haben oder beide als VerbraucherInnen, kann es sich niemals um einen Verbrauchervertrag handeln.

Deshalb: Immer wenn Sie im Rahmen Ihrer selbstständigen Tätigkeit einen Vertrag schließen, sind Sie bezüglich dieses Vertrages Unternehmerin.

VerbraucherInnen können immer nur natürliche Personen sein, eine juristische Person (z.B. GmbH, AG, GbR) kann keine Verbraucherin sein. Selbst Idealvereine und gemeinnützige Stiftungen, k&uouml;nnen grundsätzlich nicht Verbraucher sein.

Dies bedeutet, dass Sie, wenn Sie z.B. Einzelunternehmerin sind, beide Eigenschaften in Ihrer Person vereinigen. Zur Abgrenzung, ob Sie beim Vertragsschluss als Unternehmerin oder Verbraucherin zu behandeln sind, dient lediglich der Umstand, ob Sie den Vertrag für und im Rahmen Ihrer selbstständigen Tätigkeit abschließen oder aber ob Sie den Vertrag für Ihre privaten Zwecke abschließen wollen.