Für sehr viele Verträge zwischen UnternehmerInnen und VerbraucherInnen hat das Gesetz gemäß den §§ 355 oder 356 BGB den VerbraucherInnen ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht eingeräumt.
Da ein solches Recht auf Seiten Ihres Kunden für Sie mit erheblichen finanziellen und organisatorischen Aufwendungen verbunden ist, sollten Sie sich vor jedem Vertragsschluss darüber klar sein, ob die entsprechenden Vorschriften unter Umständen auf den Vertrag, den Sie schließen möchten, Anwendung finden.

Zwei Voraussetzungen für ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht müssen erfüllt sein:

1. Es müssen bestimmte Personen daran beteiligt sein.
2. Es gilt nur für bestimmte Verbraucherverträge.