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Wenn Sie jetzt einmal die gleichen Verhältnisse zwischen Haupt- und Nebenprodukt auf Ihr Produkt annehmen wollen, wie es Ihre Konkurrentin hat, ergibt sich folgendes Bild: | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Sie sehen also hier, dass Sie ohne Veränderung des Grundpreises
einen Abschlag von 4,5% auf Ihren Gesamterlös realisieren würden.
Eine Korrekturmöglichkeit sieht jetzt wie folgt aus: |
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Sie addieren Ihre bisherigen Preise als Einzelpreise
und kommen auf eine Summe von 6 325 €. Die neuen Preise bei Übernahme des Verhältniswertes Ihrer Konkurrentin ergeben 6 054 €, d.h. die alten Preise liegen um 4,5 % höher als die neuen Preise (6 325 : 6 054 = 1,045 = +4,5%). Jetzt können Sie also die alten Preise mit diesem Korrekturfaktor multiplizieren, um mit neuen Preisen trotzdem auf den alten Gesamterlös zu kommen: |
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Jetzt liegen Sie im Hauptprodukt näher an Ihrer Konkurrentin und haben aber die Preise für Produktvarianten II + III etwas gesenkt, so dass Sie nach wie vor den gleichen Enderlös haben. Die Konsequenzen dieser Preisgestaltung müsste das Marketing klären. Mit dieser Kalkulationsmöglichkeit kann man jetzt spielen: Z.B. könnten Sie sich im Preis des Hauptproduktes über den der Konkurrentn legen, aber die Preise für die anderen Produkte so ändern, dass der Gesamtnettoerlös auf dem alten Stand bleibt. Das Problem hierbei ist natürlich, dass immer eine gleichbleibende Mengenrelation zwischen dem Hauptprodukt und den einzelnen Varianten vorausgesetzt werden muss. Auch daher ist schon eine jährliche Neukalkulation des einzelnen Produktes und eine Überprüfung seines Deckungsbeitrages wichtig. Vor der generellen Preisanhebung über einen Teuerungszuschlag ist deshalb auch aus dieser Sicht zu warnen. |
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