Sie erinnern sich:

Um das reine Betriebsergebnis zu ermitteln, müssen die betriebsfremden von den betriebsbedingten Aufwendungen bzw. Erträgen abgegrenzt werden.
Um das Betriebsergebnis der Abrechnungsperiode zu ermitteln, müssen wir die Aufwendungen und Erträge der GuV um den sogenannten neutralen Aufwand (betriebsfremde, außerordentliche und periodenfremde Anteile) vermindern und die kalkulatorischen Kosten mit einrechnen.

Dieses Verfahren nennt man Abgrenzungsrechnung.

Die Abgrenzungsrechnung wird nach den Empfehlungen der Musterkontenrahmen der verschiedenen Wirtschaftszweige vorgenommen.

Der Industriekontenrahmen (IKR) unterscheidet zwei Rechnungskreise:

Rechnungskreis I  : Kontenklassen 0-8 Geschäftsbuchführung
Rechnungksreis II : Kontenklassen 9    Betriebsbuchführung

Der Rechnungskreis II umfasst zum einen die Kosten- und Leistungsrechnung, zum anderen die unternehmensbezogene Abgrenzung (Konto 9000) und kosten- und leistungsrechnerische Korrekturen (Konto 9100).