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Sie erinnern sich: Um das reine Betriebsergebnis zu ermitteln, müssen die
betriebsfremden
von den betriebsbedingten Aufwendungen bzw. Erträgen abgegrenzt werden. Dieses Verfahren nennt man Abgrenzungsrechnung. Die Abgrenzungsrechnung wird nach den Empfehlungen der Musterkontenrahmen der verschiedenen Wirtschaftszweige vorgenommen. Der Industriekontenrahmen (IKR) unterscheidet zwei Rechnungskreise:
Der Rechnungskreis II umfasst zum einen die Kosten- und Leistungsrechnung, zum anderen die unternehmensbezogene Abgrenzung (Konto 9000) und kosten- und leistungsrechnerische Korrekturen (Konto 9100). |
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