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Anderskosten:
Anderskosten sind Kosten, denen in der Geschäftsbuchführung ein Aufwand
gegenübersteht, der für die Kalkulation aber anders bewertet wird. Dazu
zählen kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Wagnisse, kalkulatorische
Zinsen und kalkulatorische Miete, wenn
sie in der Kosten-Leistungs-Rechnung anders als in der Gewinn- und Verlust-Rechnung
bewertet werden.
Anlagevermögen:
Unter Anlagevermögen versteht man die Vermögensteile, die einer Firma zur Nutzung dienen,
z.B. Grundstücke, Maschinen, Geschäftsausstattung, Fuhrpark.
Aufwand/Aufwendungen:
Unter Aufwand versteht man den Verbrauch aller Güter und Dienstleistungen
in einer bestimmten Periode.
Aufwand ist ein Begriff der Finanzbuchführung. Kosten ist ein Begriff der Kalkulation.
Außerordentlicher Aufwand:
Außerordentliche Aufwendungen sind Aufwendungen, die außerhalb der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeiten oder in außergewöhnlicher Höhe anfallen. Beispiele hierfür sind hohe Verluste aus dem Verkauf von Immobilien oder Kosten, die durch Umgründung oder Schäden entstehen.
Betriebsfremder Aufwand:
Betriebsfremder Aufwand ist Aufwand, der unabhängig von der betrieblichen Tätigkeit erbracht wird, der unabhängig vom Betriebszweck ist. Beispiele für betriebsfremde Aufwendungen in
einem Industriebetrieb sind Abschreibungen auf Finanzanlagen oder Aufwendungen für Personal, das
die Finanzgeschäfte betreibt.
Betriebsfremde Aufwendungen sind z.B.
- | Zinsaufwendungen |
- | Abschreibungen auf Finanzanlagen. |
- | Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen |
- | Verluste aus dem Abgang von Wertpapieren (des Umlaufsvermögens) |
- | Gewerbesteuer |
- | Versicherungen |
- | außerordentliche Aufwendungen (Selbstbeteiligung an Kfz-Versicherung) |
Periodenfremder Aufwand:
Periodenfremde Aufwendungen sind Aufwendungen, die von Aktivitäten vorausgehender Perioden
verursacht wurden. Beispiele für periodenfremde Aufwendungen sind Nachzahlungen für Gewerbesteuer, Prozesskosten.
Ausgaben:
Ausgaben sind der Abfluss liquider Mittel plus Forderungsabgänge und Schuldenzugänge.
Betriebsabrechnungsbogen (BAB):
Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) sammelt die Kosten (Gemeinkosten
der Kostenartenrechnung) und verteilt sie auf die im Betrieb vorhandenen Kostenstellen (Abteilungen).
Im Betriebsabrechnungsbogen werden die Gemeinkosten der Kosten- und
Leistungsrechnung entweder nur auf die Hauptkostenstellen verteilt (einstufiger
BAB) oder auf die Hauptkostenstellen sowie zusätzlich auf die allgemeinen
Kostenstellen (mehrstufiger BAB)
Die wichtigsten Aufgaben des BAB sind:
Ermittlung der Kosten jeder Kostenstelle (absolut und prozentual), Vergleich
der Kosten jeder Kostenstelle im Zeitablauf (Kostenkontrolle), Grundlage für
die Berechnung von Handlungskostenzuschlägen für die einzelnen Kostenträger
(Kostenträgerrechnung).
Betriebsergebnis
Das Betriebsergebnis ist die Differenz zwischen Kosten und Leistungen, es wird durch die
Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt.
Betriebsfremder Aufwand:
siehe Aufwand
Betriebsfremder Ertrag:
siehe Ertrag
Bezugskalkulation
Bei der Bezugskalkualtion (Einkaufskalkulation) wird unter Berücksichtigung
von Tara, Gutgewicht, Rabatt, Skonto, Einkaufskosten und Bezugskosten der Bezugspreis
(Einstandspreis, Wareneinsatz) ermittelt.
Einstufigen BAB (einfacher BAB):
Beim einstufigen BAB werden die Gemeinkosten nur auf Hauptkostenstellen (wie
z.B. Fertigung, Material, Verwaltung und Vertrieb) verteilt.
Bilanz:
Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung des Vermögens (Aktiva) und des Kapitals (Passiva).
Deckungsbeitrag:
Deckungsbeitrag ist der Betrag, um den die Verkaufserlöse einer Warengruppe
(Artikelgruppe) die variablen Kosten der Warengruppe übersteigen. Dieser
Betrag dient der Deckung der fixen Kosten. Deckungsbeitrag = Verkaufserlöse
- variable Kosten.
Das Rechnen mit Deckungsbeiträgen dient als Entscheidungshilfe bei der
Sortimentsgestaltung (Sortimentsbereinigung) und liefert die Daten für
die kurzfristige (absolute) Preisuntergrenze (hier sind gerade noch die variablen
Kosten gedeckt).
Deckungsbeitragsrechnung:
Die Kostenträgerrechnung kann auch als Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
durchgeführt werden. Die Deckungsbeitragsrechnung (Teilkostenrechnung)
geht aus von der Einteilung der Kosten in variable (beschäftigungsabhängige)
und fixe (beschäftigungsunabhängige) Kosten. Die variablen Kosten
setzen sich zusammen aus den Einzelkosten (z.B. Einkaufspreis, Bezugskosten,
Ausgangsfrachten) und den variablen Gemeinkosten (z.B. Lagerkosten, Transportkosten).
Differenzkalkulation:
Mit der Differenzkalkulation (Gewinnkalkulation) ermittelt man den Gewinn bei
gegebenem Verkaufspreis und gegebenen Zuschlagssätzen (Nachkalkulation
mit Istzuschlägen). Vom Fertigungsmaterial bis zu den Selbstkosten wird
vom Hundert vorwärts gerechnet. Vom Listenverkaufspreis bis zum Barverkaufspreis
wird vom Hundert rückwärts gerechnet.
Einnahmen:
Einnahmen sind der Zufluss von liquiden Mitteln plus Forderungszugänge und Schuldenabgänge.
Einzelkosten:
Die Einzelkosten lassen sich schon bei der Erfassung unmittelbar einem bestimmten
Erzeugnis (Kostenträger) zuordnen, z.B. Fertigungsmaterial.
Ertrag:
Unter Ertrag versteht man (überwiegend) das Ergebnis der betrieblichen Leistungserstellung, d. h. alle erfolgswirksamen Wertzuflüsse in ein Unternehmen während einer Abrechnungsperiode.
Unternehmensbezogene Erträge:
Unternehmensbezogene Erträge haben mit der betrieblichen Tätigkeit
unmittelbar nichts zu tun; sie müssen von den betrieblichen Erträgen
abgegrenzt werden. Beispiele für unternehmensbezogene Erträge sind:
Mietertäge, Erträge aus anderen Finanzanlagen, Zinserträge,
Erträge aus Wertpapieren des Umlaufsvermögen, außerordentliche
Erträge.
Betriebsfremder Ertrag:
Betriebsfremder Ertrag ist Ertrag, der unabhängig von der betrieblichen Tätigkeit erbracht wird, der unabhängig vom Betriebszweck ist. Beispiele für betriebsfremde Erträge
in einem Industriebetrieb sind
- | Mietertäge (Nebenerlöse aus Vermietung/ Verpachtung |
- | Zinserträge |
- | Erträge aus Wertpapieren (des Umlaufsvermögen) |
- | Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagenvermögens |
- | außerordentliche Erträge. |
Fixe Kosten:
Fixe Kosten sind von der Erzeugnismenge unabhängig,
d.h. sie bleiben bei Produktionsschwankungen über längere Zeit hinweg
konstant (z.B. vertraglich festgelegte Mieten und Gehälter, Abschreibungen
auf Geschäftseinrichtungen).
Gemeinkosten:
Die Gemeinkosten können nicht unmittelbar einem Kostenträger belastet
werden, da sie für den gesamten Betrieb entstehen. Beispiele sind allgemeine
Verwaltungskosten, Abschreibungen, Mieten, Versicherungen, Energiekosten. Die
Umlage der Gemeinkosten auf die einzelnen Kostenträger erfolgt mit Hilfe
der Gemeinkostenzuschlagssätze.
Gewichtsspesen:
Zu den Gewichtsspesen gehören Kosten, die sich auf das Gewicht einer Ware beziehen, z.B.
Fracht, Rollgeld und Verladekosten.
GuV-Konto:
Das GuV-Konto ist ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos.
Handelsspanne:
Die Handelsspanne ist die Differenz zwischen dem Listenverkaufspreis und dem Bezugspreis
in Prozent zum Listenverkaufspreis:
(Listenverkaufspreis - Bezugspreis) * 100 / Listenverkaufspreis.
Handlungskosten:
Handlungskosten sind die gesamten Stückgemeinkosten einer Periode. Sie umfassen vor allem
die Betriebsbereitschaftskosten wie Personal-, Raum- und Werbungskosten und Abschreibungen. Sie sind
also fixe Kosten.
Hilfskostenstelle:
Hilfskostenstellen sind Bereiche, in denen Leistungen für
sämtliche oder zumindest mehrere Unternehmensbereiche erbracht werden. Beispiele sind Empfang,
Sozialräume, wie Kantine, oder Leasingfahrzeuge. Sie dienen nur mittelbar dem Herstellung oder dem
Verkauf von Erzeugnissen.
Kosten-
und leistungsrechnerische Korrekturen:
Aufwendungen, die als kosten- und leistungsrechnerische Korrekturen erfasst
werden sind z.B.:
- | Abschreibungen auf Forderungen |
- | Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen |
- | Periodenfremde Aufwendungen. |
Erträge, die als kosten- und leistungsrechnerische Korrekturen erfasst werden, sind z.B:
- | Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen |
- | Periodenfremde Erträge |
- | Verrechnungskorrekturen (kalkulatorische Kosten). |
Kosten:
Kosten sind die Werte der Güter und Dienstleistungen, die bei der betrieblichen
Tätigkeit verbraucht werden. Die Kostenbegriff umfasst:
- Verbrauch von Gütern,
- Bewertung dieses Verbrauchs in Geld,
- Leistungsbezogenheit.
Kalkulationsfaktor:
Der Kalkulationsfaktor ist das Verhätnis des Listenverkaufspreises zum Bezugspreis:
Listenverkaufspreis/Bezugspreis
Kalkulationszuschlag:
Der Kalkulationszuschlag ist die Differenz zwischen dem Listenverkaufspreis und dem Bezugspreis
in Prozent zum Bezugspreis:
(Listenverkaufspreis - Bezugspreis) * 100 / Bezugspreis.
Kalkulatorische Kosten:
Kalkulatorische Kosten sind Kosten, welche neben den Grundkosten(der Geschäftsbuchführung)
in der Kalkulation als Zusatzkosten und Anderskosten verrechnet werden. Durch
die Berücksichtigung dieser Kosten wird die Kalkulation genauer.
Kalkulatorische Zinsen:
Die kalkulatorische Zinsen werden vom betriebsnotwendigen Kapital (betriebsnotwendiges
Eigen- und Fremdkapital) berechnet; es handelt sich hierbei um das Kapital,
das zur Erreichung der Betriebsziele notwendig ist.
Kalkulatorische Abschreibung:
Die kalkulatorische Abschreibung berücksichtigt die tatsächliche Wertminderung;
sie findet Anwendung in der Kosten- und Leistungsrechnung. Um die betriebliche
Substanz zu erhalten, kann von den (höheren) Wiederbeschaffungskosten abgeschrieben
werden.
Kostenarten:
Kosten werden in der Kostenartenrechnung danach unterschieden, welche Art von Kostengütern
ihnen zugrunde liegen. So unterscheidet man Material-, Personal-, Dienstleistungs- und Anlagekosten, Steuern, Mieten und kalkulatorische Kosten.
Kostenartenrechnung:
Aufgabe der Kostenartenrechnung ist es, sämtliche Kosten, die in einem Betrieb während
einer Abrechnungsperiode angefallen sind, zu erfassen. Sie berücksichtigt ausschließlich
primäre Kosten.
Kostenstellen:
Kostenstellen sind abgegrenzte, betriebliche Verantwortungsbereiche, für
welche die Belastung mit Gemeinkosten gesondert ermittelt werden kann, um sie
den Kostenträgern zurechnen zu können. Die Bildung von Kostenstellen
erfolgt nach organisatorischen, funktionellen oder räumlichen Gesichtspunkten.
Kostenstellenrechnung:
Die Kostenstellenrechnung ermittelt, welche Kosten für die einzelnen Teilbereiche eines
Unternehmens innerhalb einer Abrechnungsperiode anfallen.
Kostenträger:
Kostenträger sind die Leistungseinheiten eines Betriebes wie z.B. Erzeugnisse,
Erzeugnisgruppen und Aufträge.
Kostenträgerblatt (BAB
II):
Im Kostenträgerblatt (BAB II) wird der Anteil der verschiedenen Erzeugnisse
an den Gesamtkosten und am Umsatzergebnis eines Abrechnungszeitraums errechnet.
Das Kostenträgerblatt kann auf Ist- und Normalkostenbasis aufgestellt werden.
Für die Rechnung mit Normalkosten gilt:
Betriebsergebnis = Umsatzergebnis + Überdeckung (aus dem BAB)
Betriebsergebnis = Umsatzergebnis - Unterdeckung (aus dem BAB).
Kostenträgerrechnung:
Die Kostenträgerrechnung baut auf der Kostenarten- und Kostenstellenrechnung
auf und dient der Ermittlung der Gesamtkosten für jeden Kostenträger
in einer Abrechnungsperiode (Kostenträgerzeitrechnung) oder der Ermittlung
der Stückkosten für jeden Kostenträger (Kostenträgerstückrechnung).
Kostenträgerstückrechnung:
Die Kostenträgerstückrechnung ermittelt die Selbstkosten und den Verkaufspreis
eines Erzeugnisses bzw. eines Auftrages (Kostenträger).
Leistungen:
Leistungen sind der betrieblich bedingte Wertezuwachs in einem Unternehmen während
einer Abrechnungsperiode. Leistungen des Industriebetriebes sind: Absatzleistungen
(Umsatzerlöse), Lagerleistungen (Mehrbestände), aktivierte Eigenleistungen
(selbst erstellte Anlagen).
Mischkosten:
Mischkosten sind Kosten, die aus fixen Kosten und variablen Bestandteilen bestehen.
Beispiele sind Wartungs- und Instandhaltungskosten.
Nachkalkulation:
Am Ende des Abrechnungszeitraumes wird überprüft, in welchem Umfang
die Normalgemeinkosten von den Istgemeinkosten abweichen (Nachkalkulation)
Nettogeldvermögen:
Das Nettogeldvermögen ist die Summe der liquiden Mittel plus Forderungen minus Schulden.
Periodenfremder Aufwand:
siehe Aufwand
Primäre Kosten:
Primäre Kosten sind der bewertete Verzehr von Gütern und Dienstleistungen, die ein Unternehmen von Außen bezieht.
Preisuntergrenze:
Die kurzfristige Preisuntergrenze ergibt sich aus den variablen Kosten der Produktion des Produkts
dividiert durch die verkaufte Stückzahl.
Rückwärtskalkulation:
Mit Hilfe der Rückwärtskalkulation wird bei gegebenem Verkaufspreis
das aufwendbare Fertigungsmaterial (oder die aufwendbaren Fertigungslöhne)
bestimmt. Bis zum Barverkaufspreis wird rückwärts vom Hundert, von
da ab bis zu den Herstellkosten auf Hundert gerechnet. Von den Materialkosten
(Herstellkosten - Fertigungskosten) wird das Fertigungsmaterial auf Hundert
ermittelt.
Sekundäre Kosten: Sekundäre Kosten sind der bewertete Verzehr von eigenen selbsterstellten Leistungen.
Selbstkosten: Die Selbstkosten bestehen aus den Herstellungskosten (Materialkosten + Fertigungskosten) und den Verwaltungsgemeinkosten.
Stückkosten:
Stückkosten sind die auf eine Leistungseinheit entfallenden Kosten.
Überdeckung
Sind die Normalgemeinkosten größer als die Istgemeinkosten, so liegt eine
Überdeckung vor.
Umlaufvermögen:
Unter Umlaufvermögen versteht man die Vermögensteile einer Firma, die sich in Menge und
Zusammensetzung ständig ändern, wie z.B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fertige
Erzeugnisse, Handelswaren und Bargeld, Bankguthaben und Forderungen.
Unterdeckung
Sind die Normalgemeinkosten kleiner als die Istgemeinkosten, so liegt eine Unterdeckung vor.
Variable Kosten:
Variable Kosten sind Kosten, die sich mit der Menge der Produkte oder Dienstleistungen verändern, sie sind abhängig vom Beschäftigungsgrad. Sie sinken
oder steigen mit ab- bzw. zunehmender Erzeugnismenge (z.B. Material- und
Lohnkosten).
Verteilerschlüssel:
Der Verteilerschlüssel legt fest, in welchem Verhältnis Kosten auf mehrere Kostenstellen
verteilt werden.
Vollkostenrechnung:
Die Kostenträgerrechnung kann als Vollkostenrechnung durchgeführt
werden, d.h. die Gemeinkosten (Handlungskosten) werden in voller Höhe (fixe
und variable Gemeinkosten) mit Hilfe des Handlungskostenzuschlagssatzes den
Einstandspreisen der Waren zugerechnet. Die Vollkostenrechnung stellt sicher,
dass durch den kalkulierten Verkaufspreis alle Kosten gedeckt sind. Die
Vollkostenrechnung wird je nach Zielsetzung durchgeführt als Vorwärts-,
Rückwärts- oder Differenzkalkulation.
Vorwärtskalkulation:
Mit Hilfe der Vorwärtskalkulation wird der Verkaufspreis ermittelt (Vorkalkulation
mit Normalzuschlägen). Bis zum Barverkaufspreis wird vom Hundert, von da
ab im Hundert gerechnet.
Wertspesen:
Wertspesen sind Kosten, die für eine Ware bzgl. ihres Einkaufspreises anfallen, beispielsweise
Transportversicherung, Verpackungskosten und Wertzölle.
Zusatzkosten:
Zusatzkosten sind Kosten, denen in der Geschäftsbuchführung kein Aufwand
(keine Ausgabe) gegenübersteht. Dazu zählen kalkulatorischer UnternehmerInnenlohn
(Wertansatz für die UnternehmerInnentätigkeit in Einzelunternehmen und
Personengesellschaften), kalkulatorische Miete (Wertansatz für die von UnternehmerInnen
zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten) und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen
(Wertansatz für das bereitgestellte Eigenkapital).
Zuschlagskalkulation:
Die Zuschlagskalkulation ist eine Netto-Kalkulation der Stückkosten.
Dabei werden alle anfallenden Kosten ohne Umsatzsteuer dem jeweiligen
Produkt zugeordnet. Der kalkulierte Nettopreis wird am Schluss mit
dem Umsatzsteuerfaktor (1,16) multipliziert.