Als sie sich die GuV noch einmal anschaute, erkannte sie zwei wichtige Gesetzmäßigkeiten des betrieblichen Rechnungswesen: |
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Sie unterscheidet zwei Arten von Aufwendungen und Erträgen: Bei den Aufwendungen gibt es einerseits Materialaufwand und Personalaufwand andererseits Mieten, Abschreibungen und Steuern. Bei den Erträgen gibt es einerseits Umsatzerlöse andererseits Mieterträge und Zinserträge. |
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Im Vergleich zu den erzielten Erträgen waren ihre Aufwendungen zu hoch. Einen Gewinn statt eines Verlusts hätte sie dann erzielt, wenn ihre Erträge höher gewesen wären als ihre Aufwendungen. Dies wäre dann der Fall gewesen, wenn sie mehr Aufträge gehabt und mehr Erzeugnisse bzw. Dienstleistungen verkauft hätte. Auch höhere Preise für ihre Produkte hätten die Umsatzerlöse erhöht. Einen Gewinn hätte sie auch dann erzielt, wenn ihr Aufwand zur Produktion der Erzeugnisse bzw. zur Bereitstellung der Dienstleistungen niedriger gewesen wäre (niedrigere Personalkosten, weniger Verwaltungskosten usw.). |
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Frau Brandneu erkannte, wie ihr Verlust zustande kam. Verlust kann entstehen durch: |
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Aufwendungen und Erträge, die unmmittelbar mit der |
Herstellung ihrer Softwareprogramme, mit ihren Beratungs- und Trainingsleistungen gekoppelt waren | |
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andere Aufwendungen und Erträge,
die damit direkt nichts zu tun hatten. |
Welche Aufwendungen und Erträge nun maßgeblich zu ihrem Verlust beigetragen hatten, konnte Karin Brandneu in ihrer GuV nicht eindeutig erkennen. Dazu musste sie zuerst eine Kostenrechnung aufstellen. |
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Es gibt also Aufwendungen und
Erträge, die
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