Selbstständigkeit

Der Begriff der Selbstständigkeit ist im UStG nicht eigens erläutert. Es wird allerdings in Form einer negativen Abgrenzung die Nichtselbstständigkeit definiert (vgl. ). Danach sind natürliche Personen dann nicht selbstständig, soweit sie in ein Unternehmen mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit derart eingegliedert sind, dass sie den Weisungen des Unternehmers oder der Unternehmerin zu folgen verpflichtet sind. Sie kommen damit ArbeitnehmerInnen gleich (vgl. ). Demnach schließen sich Umsatzsteuer und Lohnsteuer für dieselbe Tätigkeit aus.