Selbstständigkeit
Der Begriff der Selbstständigkeit ist im UStG nicht eigens erläutert.
Es wird allerdings in Form einer negativen Abgrenzung die Nichtselbstständigkeit
definiert (vgl.
).
Danach sind natürliche Personen dann nicht selbstständig, soweit
sie in ein Unternehmen mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit
derart eingegliedert sind, dass sie den Weisungen des Unternehmers oder der Unternehmerin zu
folgen verpflichtet sind. Sie kommen damit ArbeitnehmerInnen gleich
(vgl.
). Demnach
schließen sich Umsatzsteuer und Lohnsteuer für dieselbe Tätigkeit
aus.
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