Abweichend vom zuvor beschriebenen Voranmeldungsverfahren, ist bei Aufnahme einer beruflichen/gewerblichen Tätigkeit der Voranmeldungszeitraum immer der Kalendermonat und zwar im Jahr der Existenzgründung und im folgenden Kalenderjahr (vgl. ).

Das ist eine Verschärfung gegenüber der allgemeinen Regelung, die umsatzbezogen ist. Durch diese (neue) gesetzliche Regelung soll steuerlicher Missbrauch durch die Geltendmachung von angeblichen Vorsteuererstattungsansprüchen sogenannten Scheinfirmen begegnet werden.



Hier finden Sie ein Formular zur Dauerfristverlängerung bei vierteljährlicher Voranmeldung für 2004.