Über die zuvor genannte Jahressteueranmeldung hinaus hat die Unternehmerin Voranmeldungen über die USt abzugeben und entsprechende Umsatzsteuervorauszahlungen zu leisten. Der regelmäßige Voranmeldungszeitraum ist nach 18 Absatz 2 UStG das Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuerzahlung für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 6.136 € ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum (vgl. ).
Beläuft sich die Steuer für das vorangegangene Wirtschaftsjahr auf nicht mehr als 512 €, so kann das Finanzamt von der Abgabe von Voranmeldungen und der entsprechenden Entrichtung von Vorauszahlungen absehen. Die Möglichkeit und die Modalitäten einer Dauerfristverlängerung ergeben sich aus 46 bis 48 UstDV.


Hier finden Sie das Formular zur monatlichen bzw. vierteljährlichen Voranmeldung für das Jahr 2004.
Wichtig: Mit Wirkung ab 1.1.2005 müssen alle Umsatzsteuer-Voranmeldungen nunmehr auf elektronischem Weg dem Finanzamt übermittelt werden, vgl. . Die Steuerverwaltung stellt das Übermittlungsprogramm kostenlos zur Verfügung, als CD oder zum Herunterladen unter www.elsterformular.de. Nur in Härtefällen kann die Umsatzsteuer-Voranmeldung ausnahmsweise auf herkömmlichem Weg (Papier, Fax) abgegeben werden.