Die Umsatzsteuer ist eine zu veranlagende Jahressteuer. Nach Ablauf eines
Kalenderjahres hat die Unternehmerin eine Umsatzsteuerjahreserklärung
abzugeben (vgl.
).
Im Unterschied zu den anderen Veranlagungssteuern, gilt bei der Umsatzsteuer
aber das Prinzip der Selbstveranlagung. Das heißt, die Unternehmerin
muss in der Umsatzsteuererklärung die Besteuerungsgrundlagen anführen
und dabei die Zahllast bzw. einen Vergütungsanspruch selbst errechnen
(vgl. ).
Die Umsatzsteuerjahreserklärung ist eine Steueranmeldung,
die einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich
steht (vgl.
). Das zuständige Finanzamt für
das Umsatzsteuerverfahren ist das Betriebsfinanzamt (
),
also dort, von wo aus das Unternehmen betrieben wird.
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