Die Umsatzsteuer ist eine zu veranlagende Jahressteuer. Nach Ablauf eines Kalenderjahres hat die Unternehmerin eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben (vgl. ). Im Unterschied zu den anderen Veranlagungssteuern, gilt bei der Umsatzsteuer aber das Prinzip der Selbstveranlagung. Das heißt, die Unternehmerin muss in der Umsatzsteuererklärung die Besteuerungsgrundlagen anführen und dabei die Zahllast bzw. einen Vergütungsanspruch selbst errechnen (vgl. ). Die Umsatzsteuerjahreserklärung ist eine Steueranmeldung, die einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich steht (vgl. ). Das zuständige Finanzamt für das Umsatzsteuerverfahren ist das Betriebsfinanzamt ( ), also dort, von wo aus das Unternehmen betrieben wird.



Hier finden Sie das Formular zur Umsatzjahreserklärung 2003 sowie die Anlagen UR (für Angaben zum innergemeinschaftlichen Erwerb und steuerfreie Umsätze) und UN (für UnternehmerInnen mit Sitz im Ausland).
Und hier steht Ihnen noch eine Anleitung zum Ausfüllen der Vordrucke von 2003 zur Verfügung.