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Aufwendungen für Kundengeschenke,
die nach § 4 Absatz 5 Nr. 1 EStG nichtabziehbare |
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Betriebsausgaben sind (Nettobetrag
über 35 € je Person und Jahr); |
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Beispiel:
Frau Brandneu schenkt ihrer Mitarbeiterin eine Musik-CD. |
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Bewirtungsaufwendungen in Höhe
von 30 %; |
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Nur 70 % der Auslagen sind abzugsfähig. |
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Aufwendungen für Gästehäuser,
Jagd, Fischerei, Yachten u.a.; |
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Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen
der Unternehmerin und ihres Personals; |
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Umzugskosten (Wohnungswechsel der Unternehmerin
und Zuschüsse beim Personal); |