Nichtsteuerbare Umsätze

Es gibt Sachverhalte, die mangels Leistungsaustauschs (oder auf Grund gesetzlicher Anordnung) dazu führen, dass der Vorgang nicht steuerbar ist. Die folgenden zählen dazu:

 
Innenumsatz
  Ist nur eine Person an einem Geschäft beteiligt, scheidet ein Leistungsaustausch aus. Im unternehmerischen Bereich spricht man in diesem Zusammenhang von einem nicht steuerbaren Innenumsatz, wenn eine Unternehmerin mehrere Betriebe oder Betriebsstätten besitzt. Denn das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit der Unternehmerin (vgl. ).
Aus dem Grundsatz der Unternehmenseinheit folgt, dass die innerhalb der "Einheit" erbrachten Umsätze umsatzsteuerlich nicht relevant sind. Das gilt auch, wenn der Gegenstand der verschiedenen Betriebe ein ganz unterschiedlicher ist (z. B. Ingenieurbüro und Kunsthandel).
Umsätze bei einer Geschäftsveräußerung
  (im Ganzen oder als Teilbetrieb) an einen anderen Unternehmer oder eine andere Unternehmerin (vgl. ).
Erbschaft und Schenkung
  Wer erbt, empfängt keine Leistung, jedenfalls aber erbringt er keine Gegenleistung. Auch die Erbauseinandersetzung wird nicht als Leistungsaustausch behandelt. Das gleiche gilt für die (echte) Schenkung nach § 516 BGB. Hier liegt zwar eine Leistung des Schenkungsgebers vor, die aber mangels Entgelt nicht steuerbar ist.
Schadensersatz und Vertragsstrafe
  Wer Schadensersatz leistet, tut das nicht, weil er eine Leistung empfangen hat, sondern weil er einen Schaden verursacht hat. Es fehlt daher an einem Leistungsaustausch. Allerdings ist Vorsicht geboten, weil vielfach der Ausdruck "Schadensersatz" oder "Entschädigung" verwendet wird, obwohl eigentlich ein Leistungsaustausch vorliegt.
  Hierzu ein Beispiel:
Frau Brandneu erklärt sich bereit, vor Ablauf der Mietzeit die gemieteten Räume aufzugeben. Vereinbart wird eine sog. Räumungsentschädigung. Hier liegt kein (echter) Schadensersatz vor, sondern es ist ein Leistungsaustausch gegeben (unechter Schadensersatz).
Typische Fälle des nicht steuerbaren echten Schadensersatzes sind Zahlungen von Haftpflichtversicherungen oder Entschädigungszahlungen aufgrund unerlaubter Handlungen (z.B. Schmerzensgeld ;§§ 823 ff BGB).


Welches sind die steuerbaren Umsätze?