Sie haben nun das Kapitel 4.3 Bemessungsgrundlage abgeschlossen.

In diesem Kapitel haben Sie die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer kennen gelernt, nämlich den Gewerbeertrag.
Sie haben erfahren, dass der Gewerbeertrag nach einem bestimmten Schema ermittelt wird, das den Gewinn nach dem Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetz als Ausgangspunkt hat.

Sie haben gelernt, dass für die Gewerbesteuer der Gewinn durch bestimmte Hinzurechnungen erhöht und bestimmte Kürzungen vermindert wird.
Die Regelungen über die Abzugsfähigkeit von Spenden bei der Gewerbesteuer sind Ihnen jetzt bekannt.

Sie wissen auch, dass nicht ausgeglichene Verluste eines Wirtschaftsjahres nur im Rahmen eines Verlustvortrages berücksichtigt werden können und der Verlustvortrag betragsmäßig eingeschränkt ist.
Bearbeiten Sie nun die Aufgabe zu diesem Kapitel oder gehen Sie weiter zum Kapitel 4.4 Steuermesszahl und Steuermessbetrag.