Karin Brandneu erhält von ihrer Gemeinde jährlich einen Gewerbesteuerbescheid über die fällige Gewerbesteuer. Wie wird der zu zahlende Betrag ermittelt?
Ausgangsbasis für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der auf volle hundert € abgerundete Gewerbeertrag ( ). Von diesem abgerundeten Gewerbeertrag dürfen noch die (nach ) festgelegten Freibeträge abgezogen werden. Der verbleibende Betrag nennt sich maßgebender Gewerbeertrag ( ).
Auf diesen maßgebenden Gewerbeertrag ist eine Steuermesszahl in Form eines Prozentsatzes anzuwenden. Das Ergebnis dieser Multiplikation ist der Steuermessbetrag, der für den Erhebungszeitraum (Kalenderjahr) vom Betriebsfinanzamt in 22 der Abgabenordnung festgesetzt wird. Die Festsetzung erfolgt durch den Gewerbesteuermessbescheid, der dem/der SteuerschuldnerIn und der Gemeinde übermittelt wird. Der Messbescheid weist noch nicht die zu zahlende Gewerbesteuer aus.
Die Gewerbesteuer wird abschließend von der Gemeinde durch den Gewerbesteuerbescheid festgesetzt.
Die Gewerbesteuer ergibt sich aus der Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem Hebesatz der Gemeinde, der durchschnittlich bei etwa 400 % liegt.
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