Sie haben nun das Kapitel 4.2 Steuergegenstand abgeschlossen.

In diesem Kapitel haben Sie gelernt, dass nur Gewerbebetriebe Gegenstand der Gewerbesteuer sein können, nicht aber die Land- und Forstwirtschaft oder die freiberufliche Tätigkeit.
Sie haben die Definition der gewerblichen Betätigung und die verschiedenen Arten von Gewerbebetrieben kennen gelernt.

Sie wissen jetzt, dass nur inländische Gewerbebetriebe, aber auch im Inland befindliche Betriebsstätten ausländischer Unternehmen der Gewerbesteuer unterliegen können. Sie wissen nun ebenso, dass SchuldnerInnen der Gewerbesteuer die hinter dem Gewerbebetrieb stehenden UnternehmerInnen sind.

Sie haben gelernt, dass es für bestimmte Unternehmen oder Tätigkeiten Befreiungstatbestände bei der Gewerbesteuer gibt.
Bearbeiten Sie nun die Aufgabe zu diesem Kapitel oder gehen Sie weiter zum Kapitel 4.3 Bemessungsgrundlage.