Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Ausgangsgröße für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb. Dieser wird jedoch noch verändert durch gewerbesteuerliche Hinzurechnungen () und Kürzungen (), sowie - falls vorhanden - durch Verlustvorträge ().

Abbildung 4.2 gibt Ihnen einen Überblick über die Ermittlung des Gewerbeertrags. Die Vorgehensweise wird Ihnen auf den folgenden Seiten ausführlich erläutert werden:

 
Abbildung 4.2: Ermittlung des Gewerbeertrags