Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Ausgangsgröße für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb. Dieser wird jedoch noch verändert durch gewerbesteuerliche Hinzurechnungen ( ) und Kürzungen ( ), sowie - falls vorhanden - durch Verlustvorträge ( ).
Abbildung 4.2 gibt Ihnen einen Überblick über die Ermittlung des Gewerbeertrags. Die Vorgehensweise wird Ihnen auf den folgenden Seiten ausführlich erläutert werden:
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