Beispiel zur Anrechnung bei GesellschafterInnen

An der Brauer OHG in Freiburg sind Kerstin Brauer mit 60 % und Emma Trautwein mit 40 % beteiligt. Der Gewerbesteuermessbetrag der OHG wurde vom Finanzamt Freiburg mit 32.400 € festgesetzt. Der Gesamtgewinn der OHG betrug 312.800 €.
Kerstin Brauer erhielt als Geschäftsführerin ein Gehalt von 116.000 €.

Gewerbesteueranrechnung Kerstin Brauer:

32.400 x 60% = 19.440
19.440 x 1,8 = 34.992


Gewerbesteueranrechnung Emma Trautwein:

32.400 x 40% = 12.960
12.960 x 1,8 = 23.328
Kerstin Brauer kann 34.992 € und Emma Trautwein 23.328 € bei ihren Einkommensteuerveranlagungen als Steuerermäßigung geltend machen. Die Aufteilung erfolgt nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel (Gesellschaftsanteil). Die von Kerstin Brauer als Sondervergütung () bezogenen Gehälter werden bei der Zuweisung des Anteils am Messbetrag nicht berücksichtigt.