Beispiel zur Anrechnung bei GesellschafterInnen
An der Brauer OHG in Freiburg sind Kerstin Brauer mit 60 % und Emma Trautwein mit 40 % beteiligt. Der Gewerbesteuermessbetrag der OHG wurde vom Finanzamt Freiburg mit 32.400 € festgesetzt. Der Gesamtgewinn der OHG betrug 312.800 €.
Kerstin Brauer erhielt als Geschäftsführerin ein Gehalt von 116.000 €.
Gewerbesteueranrechnung Kerstin Brauer:
32.400 x 60% |
= |
19.440 |
19.440 x 1,8 |
= |
34.992 |
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Gewerbesteueranrechnung Emma Trautwein:
32.400 x 40% |
= |
12.960 |
12.960 x 1,8 |
= |
23.328 |
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Kerstin Brauer kann 34.992 € und Emma Trautwein 23.328 € bei ihren Einkommensteuerveranlagungen als Steuerermäßigung geltend machen. Die Aufteilung erfolgt nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel (Gesellschaftsanteil).
Die von Kerstin Brauer als Sondervergütung ( ) bezogenen Gehälter werden bei der Zuweisung des Anteils am Messbetrag nicht berücksichtigt.
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