![]() Sie haben in diesem Kapitel erfahren, dass bei gewerblichen Einzelunternehmen und Personengesellschaften die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer pauschal angerechnet werden kann. Sie wissen jetzt, dass Sie die entsprechende Regelung in § 35 EStG finden. Sie können nun die pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer im Einzelfall berechnen und wissen, an welcher Stelle der Einkommensteuerermittlung die Anrechnung zum Tragen kommt. Ihnen ist bekannt, welche Faktoren die Gewerbesteueranrechnung beeinflussen und wissen, dass Sie auch als Gesellschafterin einer Personengesellschaft zu einer Gewerbesteueranrechnung bei Ihrer eigenen Einkommensteuer berechtigt sind. |
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