Faktoren mit Auswirkung auf die Gewerbesteueranrechnung

Aus dem Berechnungsschema wird deutlich: Alle Faktoren, die vor der Steuerermäßigung (nach ) angeführt sind, können Auswirkungen auf die Gewerbesteueranrechnung haben. Nachfolgend einige Beispiele, die zu einer Verschlechterung bei der Gewerbesteueranrechnung führen:

Sie erzielen mit einem weiteren Gewerbebetrieb oder mit nicht gewerblichen Einkünften Verluste.
Ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Null oder negativ, der maßgebende Gewerbeertrag nach dem GewStG ist jedoch durch Hinzurechnungen positiv (z. B. wegen Dauerschuldzinsen), so dass Gewerbesteuer anfällt.
Sonderausgaben und/oder die außergewöhnlichen Belastungen sind sehr hoch.
Es kommt in größerem Umfang zur Anrechnung von ausländischen Steuern.
Sie haben einen Verlustabzug aus Vorjahren.
In den genannten Fällen, die nicht abschließend sind, kann es dazu kommen, dass die Einkommensteuer derart geschmälert wird, dass nicht genügend Steuervolumen zur Anrechnung der Gewerbesteuer verbleibt. Dann erhalten Sie keinen oder keinen angemessenen Ausgleich für die Gewerbesteuerbelastung.