Auswirkung anderer Steuerermäßigungen auf die Gewerbesteueranrechnung
Wie auch die anderen Steuerermäßigungen, wie z.B. die Anrechnung ausländischer Steuern (nach ) kann die Gewerbesteueranrechnung im besten Fall zu einer Einkommensteuer von Null führen.
Das bedeutet aber gleichzeitig, dass eine Gewerbesteueranrechnung auch teilweise ins Leere gehen kann, wenn nicht genügend Einkommensteuer zur pauschalierten Anrechnung der gesamten Gewerbesteuer verbleibt. Wenn die tarifliche Einkommensteuer nach Anrechnung ausländischer Steuern breits Null beträgt, bleibt die Gewerbesteueranrechnung vollkommen ungenutzt.
Der Überhang an nicht ausgeglichener Gewerbesteuer kann nicht in ein anderes Kalenderjahr rück- oder vorgetragen werden.
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