Zerlegung des Steuermessbetrags (Antwort):

Die Gewerbesteuer muss zwischen Karlsruhe und Ettlingen aufgeteilt werden (Zerlegung). Aufteilungsmaßstab sind die gezahlten Arbeitslöhne.

  Arbeitslöhne Mess-
betrag
Hebe-
satz
Gewerbe-
steuer
Karlsruhe 230.600 = 66,88% 14.981 410% 61.422
Ettlingen 114.200 = 33,12% 7.419 350% 2.596
  344.800 100% 22.400   64.018


Klicken Sie hier, um die

anzusehen.