Der Anteil der auf Karlsruhe entfallenen Arbeitslöhne (344.800 € - 14.200 € = 230.600 €) entspricht 66,88% der gesamten Arbeitslöhne. Der Messbetrag für Karlsruhe beträgt daher ebenfalls 66,88% des gesamten Gewerbesteuer-Messbetrags von 22.400 €, also 14.981 €.
Multipliziert mit dem Hebesatz für Karlsruhe (410%) errechnet sich eine Gewerbesteuer von 61.422 € für Karlsruhe.
Der Rechenweg für den Gewerbesteueranteil Ettlingens erfolgt entsprechend.