Die Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu. Es ist Aufgabe der Gemeinden, den Gewerbesteuerbescheid mit der Gewerbesteuerschuld zu erlassen. Diese ergibt sich durch die Anwendung des Gewerbesteuer-Hebesatzes einer Gemeinde auf den Steuermessbetrag (![]() Die Hebesätze werden durch eine vom Gemeinderat beschlossene autonome Steuersatzung festgelegt. Seit 2004 gilt ein Mindesthebesatz von 200 % ( ![]() Klicken Sie hier für einen Auszug der Gewerbesteuer-Hebesätze von Gemeinden. |
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Die Hebesätze der Gemeinden sind nicht selten ausschlaggebend für eine Gewerbeansiedlung. Seit der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer kann es durch einen niedrigen Hebesatz sogar zu einer Überkompensation, im Falle eines hohen Hebesatzes zu einer Unterkompensation der Gewerbesteuer kommen. |
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