Beispiel zum Staffeltarif:

Vera Einmaligs Einzelunternehmen in Karlsruhe weist einen maßgebenden Gewerbeertrag von 122.500 € aus. Der Gewerbesteuer-Hebesatz der Stadt Karlsruhe beträgt 410 %.
Wie hoch ist Vera Einmaligs Gewerbesteuer und wie hoch wäre de Differenz, wenn ihr Unternehmen eine GmbH wäre?

Antwort:

Berechnung Einzelunternehmen:

Gewerbeertrag
(in €)
      Messbetrag
(in €)
12.000 x 1% = 120
12.000 x 2% = 240
12.000 x 3% = 360
12.000 x 4% = 480
74.500 x 5% = 3.725
122.500       4.925
Die Berechnung bei einem maßgebenden Gewerbeertrag ab 48.000 € kann übrigens vereinfacht werden. Multiplizieren Sie dann den Gewerbeertrag mit der höchsten Messzahl 5 % und ziehen vom Ergebnis den Staffelvorteil von 1.200 € ab. Im Beispiel: 122.500 x 5 % = 6.125 ./. 1.200 = 4.925.

Gewerbesteuer: 4.925 x 410 % = 20.192 € Gewerbesteuer

Alternativ GmbH: 122.500 x 5 % = 6.125 x 410 % = 25.112 € Gewerbesteuer

Unterschied durch Staffelvorteil zu Gunsten des Einzelunternehmens: 4.920 € Gewerbesteuer.
Zusätzlich erhält Vera Einmalig im Gegensatz zu einer GmbH mit ihrem Einzelunternehmen noch die Gewerbesteueranrechnung. Diese werden Sie in in den folgenden Lektionen näher kennen lernen.