Beispiel zum Staffeltarif: Vera Einmaligs Einzelunternehmen in Karlsruhe weist einen maßgebenden Gewerbeertrag von 122.500 € aus. Der Gewerbesteuer-Hebesatz der Stadt Karlsruhe beträgt 410 %. Wie hoch ist Vera Einmaligs Gewerbesteuer und wie hoch wäre de Differenz, wenn ihr Unternehmen eine GmbH wäre? Antwort: Berechnung Einzelunternehmen:
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Die Berechnung bei einem maßgebenden Gewerbeertrag ab 48.000 € kann übrigens vereinfacht werden. Multiplizieren Sie dann den Gewerbeertrag mit der höchsten Messzahl 5 % und ziehen vom Ergebnis den Staffelvorteil von 1.200 € ab.
Im Beispiel: 122.500 x 5 % = 6.125 ./. 1.200 = 4.925. Gewerbesteuer: 4.925 x 410 % = 20.192 € Gewerbesteuer Alternativ GmbH: 122.500 x 5 % = 6.125 x 410 % = 25.112 € Gewerbesteuer Unterschied durch Staffelvorteil zu Gunsten des Einzelunternehmens: 4.920 € Gewerbesteuer. Zusätzlich erhält Vera Einmalig im Gegensatz zu einer GmbH mit ihrem Einzelunternehmen noch die Gewerbesteueranrechnung. Diese werden Sie in in den folgenden Lektionen näher kennen lernen. |
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