Vom Gegenstand der Besteuerung, also der sachlichen Steuerpflicht müssen Sie die persönliche Steuerpflicht trennen.

Steuerschuldner kann also z.B. nicht Karin Brandneus Gewerbebetrieb sein, sondern nur die Unternehmerin Karin Brandneu selbst, für deren Rechnung das Gewerbe betrieben wird ().
In Betracht kommen die natürlichen Personen bei Einzelbetrieben oder eine juristische Person. Wie bereits erwähnt, ist eine Personengesellschaft hinsichtlich der Gewerbesteuer ebenfalls Steuerschuldnerin (). Sollte allerdings die Personengesellschaft die Gewerbesteuer nicht bezahlen und wird insolvent, haften die GesellschafterInnen gesamtschuldnerisch für die Steuer.