Sie haben nun das Kapitel 3.2 Persönliche Steuerpflicht abgeschlossen.
In diesem Kapitel haben Sie gelernt, welche Körperschaften im Einzelnen dem Körperschaftsteuergesetz unterliegen und dass dabei die Kapitalgesellschaften ein besonderes Gewicht haben.
Sie können jetzt unterscheiden zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht. Sie wissen nun, dass bestimmte Körperschaften steuerbefreit sind, darunter auch die gemeinnützigen Vereine, abgesehen von ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben.
Ganz besonders eingeprägt haben Sie sich die Steuerfreistellung von Dividendenbezügen oder von Veräußerungserlösen bei einer Kapitalgesellschaft nach 8b KStG.
Abschließend haben Sie in dieser Lektion gelernt, dass bereits vor der Eintragung einer GmbH im Handelsregister Körperschaftsteuerpflicht eintreten kann und Sie Vereinbarungen mit der GmbH treffen können, wie z.B. Anstellungsverträge.
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