Verhältnis Gesellschaft - Gesellschafterin

Bei der Entscheidung, ob Sie eine unternehmerische Tätigkeit durch ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft, z.B. eine GmbH, ausüben werden, sollten Sie die rechtlichen und steuerlichen Möglichkeiten der Rechtsgestaltung unbedingt beachten.

Dass Sie durch eine GmbH eine Begrenzung des persönlichen Verlustrisikos erreichen können, wissen Sie bereits. Abgesehen von der zivilrechtlichen Haftungsbegrenzung gibt es aber auch noch eine Reihe steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Gestaltungen, die Sie nur bei Körperschaften wie der GmbH wählen können.

Ausgangspunkt ist, dass eine Kapitalgesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Dadurch können Sie als Gesellschafterin und Anteilseignerin mit zivilrechtlicher Wirkung Rechtsbeziehungen zur Kapitalgesellschaft eingehen.
Das können Sie als Gesellschafterin zwar auch im Verhältnis zu einer Personengesellschaft, nur haben dort diese zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen steuerlich keine Wirkung (vgl. ).