Nichtabziehbare Aufwendungen

Nichtabziehbare Aufwendungen werden im Gegensatz zu den nichtabziehbaren Betriebsausgaben im Körperschaftsteuergesetz geregelt. 'Nichtabziehbar' bedeutet hier allein - wie bei den nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben (nach ) - dass diese Ausgaben bei der Einkommensermittlung der Körperschaft außen vor bleiben müssen.

In der Gewinn- und Verlustrechnung der Kapitalgesellschaft bleiben die Ausgaben als Aufwand erhalten und mindern deswegen den handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw. den Gewinn laut Steuerbilanz. So sind die Körperschaftsteuern (nach ) ausdrücklich in die Gewinn- und Verlustrechnung mit aufzunehmen, während diese Steuern (nach ) das zu versteuernde Einkommen nicht mindern dürfen.