Abzugsfähigkeit von Spenden

Spenden sind (nach ) steuerlich auch bei Kapitalgesellschaften abzugsfähig - allerdings nur innerhalb bestimmter Grenzen. Die Höchstbeträge des Spendenabzugs bei Körperschaften sind:

5 vom Hundert des Einkommens (nach ) oder alternativ
2 vom Tausend der Summe aus den Gesamtumsätzen zuzüglich aller Löhne und Gehälter im entsprechenden Kalenderjahr.
Für bestimmte Spenden erhöht sich der Höchstsatz auf 10 vom Hundert des Einkommens ( ).

Damit sind die Körperschaften mit natürlichen Personen gleichgestellt. Innerhalb dieser Grenzen sind bei einer Kapitalgesellschaft die Spenden wie Betriebsausgaben zu behandeln. Sie werden deswegen in einem zweiten Schritt außerhalb der Steuerbilanz - begrenzt durch die Höchstsätze - bei der Einkommensermittlung abgezogen.

Bitte beachten Sie, dass das für die Berechnung der Höchstgrenzen maßgebliche Einkommen das Einkommen vor Abzug der Spenden ist.


Das Einkommen von Karin Brandneus Unternehmen (im Sinne des ) betrug im vergangenen Kalenderjahr 52.000 €. Die GmbH hat im vergangenen Jahr 7.500 € an die Fachhochschule Karlsruhe für wissenschaftliche Zwecke gespendet.
Die Gesamtumsätze zuzüglich aller aufgewendeten Löhne und Gehälter betrugen für diesen Zeitraum 3.480.000 €.
Wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen ihres Unternehmens?
Hier finden Sie die Antwort auf die Fragestellung.