Sie haben nun das Kapitel 2.4 Ermittlung von gewerblichen und freiberuflichen Einkünften abgeschlossen.
In diesem Kapitel haben Sie gelernt, dass es zwei zentralen Methoden zur Gewinnermittlung gibt und zwar die Bilanzierung und die Einnahmen-Überschussrechnung. Sie wissen jetzt, welche UnternehmerInnen ihren Gewinn durch Bilanz und welche ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung nach 4 Absatz 3 EStG ermitteln. Besonderes Augenmerk haben Sie dabei auf die Einnahmen-Überschussrechnung gelegt, die für Sie als gewerbetreibende Existenzgründerin in der Gründungsphase oder als Freiberuflerin häufig in Betracht kommt und die Sie mit Ihren Vorkenntnissen auch selbst bewältigen könnten.
Sie haben gelernt, dass alle Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen oder zum Privatmögenzugeordnet werden müssen. In diesem Zusammenhang haben Sie sich auch mit dem sogenannten gewillkürten Betriebsvermögen vertraut gemacht.
Ebenfalls haben Sie sich in diesem Kapitel mit den Grundzügen der steuerlichen Abschreibung (AfA) beschäftigt. Sie wissen nun, welche Wirtschaftsgüter überhaupt abgeschrieben werden können, welche Abschreibungsmethoden es gibt und wie die jährlichen Abschreibungen anhand dieser Methoden berechnet werden.
Sie haben sich gemerkt, dass insbesondere ExistenzgründerInnen durch Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen ihre steuerliche Belastung hinausschieben bzw. reduzieren können.
Sie haben sich mit den Besonderheiten der Fahrzeugbesteuerung bei privater Mitbenutzung beschäftigt und dabei die 'Fahrtenbuchmethode' sowie die '1 % - Regelung' kennen gelernt.
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