Obwohl die Einkünfte aus Kapitalvermögen mehr privaten Charakter haben, zeigen sich an verschiedenen Stellen dieser Einkunftsart Schnittstellen zu den Unternehmenseinkünften. Diese sollen hier zur Sprache kommen.

Ganz allgemein handelt es sich bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen um Erträge, die den Steuerpflichtigen zufließen, weil sie privates Geldvermögen einem Dritten zur Verfügung gestellt haben. Die Erträge heißen dann Dividenden, Zinsen oder Gewinnanteile.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass diese Kapitalerträge, obwohl es Dividenden oder Zinsen sind, nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen () zählen, wenn sie im Rahmen von Unternehmenseinkünften, Vermietung oder Verpachtung anfallen ().
Haben Sie also Aktien, GmbH-Anteile oder Festgelder in Ihrem Betriebsvermögen, so sind die Erträge daraus als Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. aus selbstständiger Arbeit zu erfassen.


Nachteil: Bei gewerblichen Einkünften bezahlen Sie dafür Gewerbesteuer. Außerdem können Sie auf diese Erträge weder den Sparer-Freibetrag noch den Werbungskosten-Pauschbetrag anwenden.