Sie haben nun das Kapitel 2.2 Sachliche Steuerpflicht abgeschlossen.
In diesem Kapitel haben Sie gelernt, dass die Einkommensteuer nach dem zu versteuernden Einkommen bemessen wird, dessen Ermittlung nach einem genau bestimmten Schema erfolgt. Sie wissen nun, dass der Ausgangspunkt dieser Berechnung die Einkünfte sind, von denen das Einkommensteuergesetz sieben Arten enthält, die wiederum in Gewinn- und Überschusseinkünfte eingeteilt sind.
Sie kennen die wichtigsten steuerfreien Einnahmen und Sie wissen, dass es bestimmte, nicht abzugsfähige Ausgaben gibt. Die Unterscheidung von Werbungskosten und Betriebsausgaben sind Ihnen jetzt geläufig. Sie wissen nun, was das Zu- und Abflussprinzip bedeutet und kennen die Ausnahmen von diesem Prinzip.
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