Halbeinkünfteverfahren

Die Kapitalertragsteuer wird, obwohl nur 50 % der Dividenden steuerpflichtig sind, mit 20 % der Bruttodividende berechnet. Vergleichen Sie hierzu auch nochmals die Tabelle im Kapitel zur Kapitalertragsteuer.
Das bedeutet, dass - falls kein Freistellungsauftrag greift - Dividenden durch die Kapitalertragsteuer im Ergebnis mit einem Steuersatz von 40 % belegt werden. Das dürfte Ansporn sein, Dividendenbezüge schon wegen der Anrechnung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer bei der Einkommensteuererklärung zu deklarieren.

Die Abbildung 2.13 und die zwei folgenden Tabellen sollen Ihnen die Systematik des Halbeinkünfteverfahren bei Dividendenausschüttung verdeutlichen:


Abbildung 2.13: Halbeinkünfteverfahren bei Dividendeneinnahmen