Beispiel: Fahren zwischen Wohnung und Betrieb
Karin Brandneu nutzt ihren betrieblichen Pkw auch zu privaten Fahrten.
Das ganzjährig genutzte Fahrzeug hat einen Listenneupreis von brutto 36.800 €.
Die Entfernung zwischen ihrer Wohnung und ihrem Betrieb beträgt 30 km und wird an 180 Tagen zurückgelegt. Wie errechnet sich die nichtabzugsfähige Betriebsausgabe von Frau Brandneu?
Antwort:
Die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb dürfen den Gewinn nicht uneingeschränkt mindern. Weil alle Kosten in Zusammenhang mit diesen Fahrten bisher in der Buchhaltung als Betriebsausgaben erfasst wurden, muss sie jetzt, über die 1%-Regelung für den privaten Nutzungsanteil hinaus, zusätzlich eine Nutzungsentnahme für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb erfassen. Dies geschieht durch die 0,03%- Regelung ( ):
36.800 € x 0,03% x 30 Km x 12 Monate |
= |
3.974,40 |
Entfernungspauschale: 0,30 € x 30 km x 180 Tage |
= |
./. 1.620,00 |
Nichtabzugsfähige Betriebsausgabe |
= |
2.354,40
|
|