Antwort: Fahrtenbuchmethode
Die Fahrtzeugkosten betragen je km (km-Satz): 9.000 : 20.000= 0,45 €. Somit errechnet sich ein privater Nutzungsanteil von
3.400 km x 0,45 € = 1.530 €
Hierzu sind nichtabzugsfähige Betriebsausgaben von 1.080 € zu addieren. Diese errechnen sich folgendermaßen:

Fahrten Wohnung - Betrieb 180 x 10 x 2 = 3.600 km x 0,45 € = 1.620 €
Entfernungspauschale 180 x 10 x 0,30 = ./.   540 €
nichtabzugsfähige Betriebsausgabe:
1.080 €
Insgesamt hat Frau Brandneu durch die private Nutzung eine Gewinnerhöhung von 1.530 € + 1.080 € = 2.610 €. Außerdem ergeben sich seit 2004 auch wieder umsatzsteuerliche Konsequenzen aus der privaten Pkw-Nutzung.