Antwort: Fahrtenbuchmethode
Die Fahrtzeugkosten betragen je km (km-Satz): 9.000 : 20.000= 0,45 €. Somit errechnet sich ein privater Nutzungsanteil von |
3.400 km x 0,45 € = 1.530 €
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Hierzu sind nichtabzugsfähige Betriebsausgaben von 1.080 € zu addieren. Diese errechnen sich folgendermaßen:
Fahrten Wohnung - Betrieb
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180 x 10 x 2 = 3.600 km x 0,45 € =
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1.620 €
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Entfernungspauschale
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180 x 10 x 0,30 =
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./. 540 €
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nichtabzugsfähige Betriebsausgabe:
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1.080 €
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Insgesamt hat Frau Brandneu durch die private Nutzung eine Gewinnerhöhung von
1.530 € + 1.080 € = 2.610 €. Außerdem ergeben sich seit 2004 auch wieder umsatzsteuerliche Konsequenzen aus der privaten Pkw-Nutzung.
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