Ansparabschreibung Kleine und mittlere Unternehmen haben die Möglichkeit, bereits vor einer geplanten Anschaffung eines neuen beweglichen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens eine Investitionsrücklage zu bilden, die untechnisch auch als Ansparabschreibung bezeichnet wird. Die begünstigten Betriebe müssen die Größenmerkmale (nach ![]() Die steuerfreie Rücklage beträgt maximal 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und wirkt sich über die Abschreibung als Betriebsausgabe aus ( ![]() |
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