Ansparabschreibung

Kleine und mittlere Unternehmen haben die Möglichkeit, bereits vor einer geplanten Anschaffung eines neuen beweglichen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens eine Investitionsrücklage zu bilden, die untechnisch auch als Ansparabschreibung bezeichnet wird. Die begünstigten Betriebe müssen die Größenmerkmale (nach ) einhalten.

Die steuerfreie Rücklage beträgt maximal 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und wirkt sich über die Abschreibung als Betriebsausgabe aus ().


Steuerpflichtige, die ihren Gewinn mit Hilfe der Einnahme-Übrschussrechnung ermitteln, wie z.B. Freiberuflerinnen oder Kleingewerbetreibende, können die Begünstigung anstelle einer bilanziellen steuerfreien Rücklage durch einen Betriebsausgabenabzug geltend machen ().