Sonderabschreibungen

Beanspruchen Sie neben der Sonderabschreibung die lineare AfA, ist es von Bedeutung, ob der fünfjährige Begünstigungszeitraum über- oder unterschritten wird. Denn nach Ablauf dieses Zeitraums bemisst sich die lineare AfA nach dem Restwert und der Restnutzungsdauer ().

Nehmen Sie jedoch daneben die degressive AfA vor, spielt der Begünstigungszeitraum keine Rolle, weil die degressive Absetzung für Abnutzung immer vom jeweiligen Restbuchwert berechnet wird. Die Sonderabschreibung wird dann in einem Vomhundertsatz der Anschaffungs- bzw. der Herstellungskosten berechnet.

Übrigens: Selbstverständlich erreichen Sie durch die Sonderabschreibung insgesamt kein zusätzliches Abschreibungsvolumen. Mehr als 100% können Sie nicht abschreiben. Sie haben allerdings die Möglichkeit der Steuergestaltung durch eine Gewinnverlagerung in andere Jahre. Man spricht hierbei von Liquiditätsvorteil oder Stundungseffekt.
Beispiel: Hier finden Sie ein Beispiel zur Sonderabschreibung.


Es genügt, wenn Sie sich merken, dass Sie bei der Anschaffung eines neuen Anlagegegenstandes (außer Gebäuden) neben der planmäßigen AfA, auch zusätzlich eine Sonderabschreibung von maximal 20 % vornehmen können. Deren Verteilung auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre steht in Ihrem Ermessen.