Abgrenzung freiberufliche Tätigkeit - Gewerbebetrieb


Die Abgrenzung dieser beiden Einkunftsarten voneinander ist im Einzelfall schwierig, aber erforderlich, weil die steuerlichen Konsequenzen erheblich sind, wie z.B. die Gewerbesteuerpflicht und die Pflicht zur doppelten Buchführung.

Wenn Sie als Existenzgründerin selbstständig tätig werden wollen, aber die beabsichtigte Tätigkeit nicht ohne Weiteres zuordnen können, gehen Sie folgendermaßen vor: Zunächst schauen Sie in 18 Absatz 1 EStG, ob die beabsichtigte Tätigkeit dort aufgeführt wird. Ist Ihre berufliche Tätigkeit dort ausdrücklich genannt, so üben Sie eine freiberufliche Tätigkeit aus.
Ist das nicht der Fall, so ist zu prüfen, ob Sie einen Beruf ausüben, der den Katalogberufen ähnlich ist.
Kommt eine Vergleichbarkeit nicht in Betracht, so ist Ihre selbstständige Tätigkeit gewerblich nach 15 EStG.
Beispiel: Hier finden Sie ein Beispiel zur Abgrenzung beider Einkunftsarten.