Im Unterschied zur gewerblichen Tätigkeit steht bei dieser Einkunftsart nicht der Einsatz von Kapital, sondern mehr die persönliche Arbeitsleistung, mit der regelmäßig einhergehenden qualifizierten Berufsausbildung der Steuerpflichtigen im Vordergrund.
Die Abgrenzung der selbstständigen Arbeit von den Einkünften aus Gewerbebetrieb ist einkommensteuerlich nicht von großer Relevanz, denn beide Einkunftsarten werden gleich besteuert. Sie ist lediglich für die Gewerbesteuer wichtig, da nur die Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer unterliegen.
Sollte das Gesetzesvorhaben Wirklichkeit werden, auch die freiberufliche Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig zu machen, verliert die Abgrenzung der beiden Einkunftsarten ganz erheblich an Bedeutung.
|