Einkünfte aus gewerblichen Einzelunternehmen:

Zu den gewerblichen Einzelunternehmen zählen beispielsweise Handwerksbetriebe, Industriebetriebe, Groß- und Einzelhandel, Handelsvertreter oder Makler. Die durch diese Unternehmen erzielten Einkünfte werden unmittelbar der Person der Unternehmerin als gewerbliche Einkünfte zugerechnet (vgl. ).