Die selbstständige Unternehmensberaterin Ute Weber hat in ihrem Betriebsvermögen einen
Pkw
der Marke Volvo V 70, den sie vor 2 Jahren beim Händler als Neuwagen für 32 400 € zuzüglich 5 184 € Umsatzsteuer gekauft hat. Der
Listenneupreis
betrug seinerzeit
35 100 € zuzüglich 5 616 € Umsatzsteuer
. Das Fahrzeug wird von Ute Weber auch privat genutzt, der
private Nutzungsanteil
beträgt 35 %. Ein Fahrtenbuch wird nicht geführt. Ute Weber ist im vergangenen Jahr an
245 Tagen
mit dem Fahrzeug von ihrer Wohnung zu ihrem
5 km
entfernten Büro gefahren.
Berechnen Sie für das vergangene Kalenderjahr den
steuerpflichtigen privaten Nutzungsanteil
für das Fahrzeug.
Schauen Sie sich dazu die folgenden
Vorüberlegungen
an.
1. Berechnung nach der 1 %-Regelung:
Nettolistenpreis
+
USt
=
Bruttolistenpreis
+
=
Abrundung auf volle Hundert
Davon
%
=
Die Nutzungsentnahme beträgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 EStG demnach
2. Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb:
km-Pauschale
% *
km
*
Gerundeter
Bruttolistenpreis
*
Monate
=
% *
*
*
=
Entfernungs-
pauschale
€ *
km
*
Tage
€ *
*
=
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
nach § 4 Absatz 5 Nr. 6 Seite 3 EStG
3. Der Gewinn erhöht sich für Ute Weber durch die private Pkw-Nutzung um insgesamt:
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Unterkapitel 2.5
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