Die selbstständige Unternehmensberaterin Ute Weber hat in ihrem Betriebsvermögen einen Pkw der Marke Volvo V 70, den sie vor 2 Jahren beim Händler als Neuwagen für 32 400 € zuzüglich 5 184 € Umsatzsteuer gekauft hat. Der Listenneupreis betrug seinerzeit 35 100 € zuzüglich 5 616 € Umsatzsteuer. Das Fahrzeug wird von Ute Weber auch privat genutzt, der private Nutzungsanteil beträgt 35 %. Ein Fahrtenbuch wird nicht geführt. Ute Weber ist im vergangenen Jahr an 245 Tagen mit dem Fahrzeug von ihrer Wohnung zu ihrem 5 km entfernten Büro gefahren.

Berechnen Sie für das vergangene Kalenderjahr den steuerpflichtigen privaten Nutzungsanteil für das Fahrzeug. Schauen Sie sich dazu die folgenden Vorüberlegungen an.
1. Berechnung nach der 1 %-Regelung:
Nettolistenpreis + USt = Bruttolistenpreis    
+ =    
Abrundung auf volle Hundert    
Davon % =    
Die Nutzungsentnahme beträgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 EStG demnach
2. Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb:
km-Pauschale % * km * Gerundeter
Bruttolistenpreis
* Monate =      
% * * * =    
Entfernungs-
pauschale
€ * km     * Tage        
€ *     * =
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Absatz 5 Nr. 6 Seite 3 EStG
3. Der Gewinn erhöht sich für Ute Weber durch die private Pkw-Nutzung um insgesamt:
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