Vorüberlegungen:
Die private Mitbenutzung eines Fahrzeugs im Betriebsvermögen ist als Nutzungsentnahme einkommensteuerpflichtig. Da kein Fahrtenbuch geführt wird, bleibt nur noch die 1%-Regelung und die Pauschalierung für Fahrten Wohnung-Betrieb, um die private Nutzungsentnahme zu ermitteln.
Ausgangspunkt ist der Listenneupreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung für das betreffende Fahrzeug, zuzüglich Extras und Umsatzsteuer, gleichgültig zu welchen Kaufpreis das Fahrzeug tatsächlich angeschafft wurde.
Für weitere Informationen über die ebenfalls gegebene Umsatzsteuerpflicht schauen Sie in das Kapitel 5.4 Berechnung der Umsatzsteuer in diesem Lernmodul.