Änderung im Gesellschafterbestand - Aufnahme einer weiteren GesellschafterIn

Soll eine zusätzliche GesellschafterIn aufgenommen werden, kann dies im Wege der Kapitalerhöhung und der Übernahme der neuen Stammeinlage durch die aufzunehmende GesellschafterIn erfolgen. Ein Beschluss über die Kapitalerhöhung ist zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden.