Änderung im Gesellschafterbestand - Ausscheiden einer GesellschafterIn

Ein Austausch von GesellschafterInnen findet nicht nur bei der Übertragung eines Gesellschaftsanteiles, sondern im Unterschied zum Recht der Personengesellschaften auch beim Tod einer GesellschafterIn statt.
Jede GesellschafterIn kann über ihren Geschäftsanteil frei verfügen. Die Übertragung eines Geschäftsanteils bedarf nicht der Anmeldung beim Handelsregister.
Im Falle des Todes einer GesellschafterIn geht ihr Geschäftsanteil ohne weiteres mit allen Rechten und Pflichten auf den oder die Erben über, wird also zum Nachlassbestandteil.