Haftung

Bei der Haftung ist einmal zwischen der Haftung der Gesellschaft und der persönlichen Haftung der GesellschafterInnen zu unterscheiden. Des Weiteren stellt sich die Haftungssituation auch in Bezug auf die Gründungsphasen der GmbH und schließlich die Phase nach Entstehung der GmbH durch Eintragung ins Handelsregister unterschiedlich dar.
 
Haftung vor Eintragung der GmbH in das Handelsregister

  Hier können die GesellschafterInnen unter Umständen mit ihrem Privatvermögen haften, wenn bereits Verbindlichkeiten vor Eintragung eingegangen wurden.
Haftung nach Eintragung der GmbH in das Handelsregister

Die GmbH selbst haftet für nach der Eintragung entstehende Verbindlichkeiten als eigene Rechtspersönlichkeit mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Die GesellschafterInnen haften den GläubigerInnenn der Gesellschaft gegenüber grundsätzlich nicht für die Gesellschaftsverbindlichkeiten. Eine persönliche Haftung kann jedoch ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht kommen.