Haftung
Bei der Haftung ist einmal zwischen der Haftung
der Gesellschaft und der persönlichen Haftung der GesellschafterInnen zu unterscheiden.
Des Weiteren stellt sich die Haftungssituation auch in Bezug auf die Gründungsphasen
der GmbH und schließlich die Phase nach Entstehung der GmbH durch Eintragung
ins Handelsregister unterschiedlich dar.
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Haftung vor Eintragung der GmbH in
das Handelsregister
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Hier können die GesellschafterInnen unter Umständen mit ihrem Privatvermögen haften, wenn bereits Verbindlichkeiten vor Eintragung eingegangen wurden. |
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Haftung nach Eintragung der GmbH in
das Handelsregister
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Die GmbH selbst haftet für nach der Eintragung
entstehende Verbindlichkeiten als eigene Rechtspersönlichkeit
mit ihrem Gesellschaftsvermögen. |
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Die GesellschafterInnen haften den GläubigerInnenn der Gesellschaft
gegenüber grundsätzlich nicht für die Gesellschaftsverbindlichkeiten.
Eine persönliche Haftung kann jedoch ausnahmsweise bei Vorliegen
besonderer Umstände in Betracht kommen. |
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