Sonstige Rechte und Pflichten der GesellschafterInnen

Die in den Gesellschaftsanteilen verkörperte Mitgliedschaft umfasst alle Rechte und Pflichten der GesellschafterInnen aus dem Gesellschaftsverhältnis. Es gehören dazu Verwaltungsrechte wie z.B. das Recht auf Teilnahme an Gesellschafterversammlungen und das Stimmrecht, oder Vermögensrechte, wie die Ansprüche aus dem Jahresüberschuss und dem Liquidationserlös. Den Rechten stehen Vermögenspflichten gegenüber, wie insbesondere die Verpflichtung zur Leistung der übernommenen Stammeinlage, und auch gewisse Verhaltenspflichten, die sich insbesondere aus der jeder GesellschafterIn obliegenden Treuepflicht (z.B. ein Wettbewerbsverbot) ergeben.