Sonstige Rechte und Pflichten
der GesellschafterInnen
Die in den Gesellschaftsanteilen verkörperte Mitgliedschaft
umfasst alle Rechte und Pflichten der GesellschafterInnen aus dem Gesellschaftsverhältnis.
Es gehören dazu Verwaltungsrechte wie z.B. das Recht auf Teilnahme an
Gesellschafterversammlungen und das Stimmrecht, oder Vermögensrechte,
wie die Ansprüche aus dem Jahresüberschuss und dem Liquidationserlös. Den
Rechten stehen Vermögenspflichten gegenüber, wie insbesondere die Verpflichtung
zur Leistung der übernommenen Stammeinlage, und auch gewisse Verhaltenspflichten,
die sich insbesondere aus der jeder GesellschafterIn obliegenden Treuepflicht
(z.B. ein Wettbewerbsverbot) ergeben.
|